2020: Die Belegausgabe wird Pflicht

Das Jahr 2020 hat neue Regeln für Kassensysteme mit sich gebracht… unter anderem die Pflicht zukünftig für jeden Kassiervorgang einen Bon auszugeben. 

Digitale Kassenzettel mit guco.bon. Epap

 

Zum 1. Januar 2020 wurden die bereits seit 2017 geltenden Anforderungen für den Betrieb elektronischer Kassensysteme erweitert und die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) ist in Kraft getreten.

Was bedeutet dies für deinen Betrieb, z.B. im Einzelhandel oder in der Gastronomie?

Seit dem 1. Januar 2020 ist dein Betrieb verpflichtet für jeden Kassiervorgang, der mit elektronische Kassensystemen abgewickelt wird, einen Beleg auszugeben.

Du musst deine Gästen also immer einen Beleg zur Verfügung stellen - und das unabhängig von der Menge oder dem Preis. Dies betrifft alle digitalen Registrierkassen in Deutschland! Damit soll sichergestellt werden, dass jeder Geschäftsvorgang für die steuerliche Nachweispflicht dokumentiert wird. Hier reicht das alleinige zur Verfügung stellen des Bons - die Kunden müssen diesen nicht entgegen nehmen. Da ein Großteil der Kunden einen Beleg in der Regel nicht wünscht, landet dieser in den meisten Fällen direkt im Müll…. Berge an unnötigem Thermopapier-Müll entstehen.  

Eine mögliche Befreiung von der Belegausgabepflicht ist für viele Unternehmen keine Option, da die Befreiung an sehr spezifische Bedingungen gekoppelt ist und ein aufwendiger und langwieriger Prozess erforderlich ist. Um bei einem Verstoß gegen die Belegausgabepflicht eine Geldbuße von bis zu 25.000 Euro zu verhindern, ist die Ausgabe eine Kassenbons für jeden Geschäftsvorfall daher zwingend notwendig!
Trotz der Notwendigkeit einen Bon zur Verfügung zu stellen, muss dies glücklicherweise jedoch nicht zwangsläufig in Papierform geschehen:

“ Ein Beleg kann in Papierform oder mit Zustimmung des Belegempfängers elektronisch in einem standardisierten Datenformat ausgegeben werden.” - KassenSichV §6 

Hier möchten wir als guco.bon helfen und euch dabei unterstützen den Ausdruck großer Mengen an Bons zu verhindern und gleichzeitig rechtskonform zu handeln:


Mit guco.bon ist die Belegausgabepflicht kein Problem! Und das kostengünstig und umweltbewusst!


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Bei Fragen zu guco.bon freuen wir uns über deine Nachricht!

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Außerdem wichtig: Spätestens ab Ende September 2020 muss dein Kassensystem im Rahmen der KassenSichV ebenfalls eine zertifizierte technische Sicherheheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Dies soll sicherstellen, dass Daten an deiner Kasse nicht mehr manipuliert werden können. Darüber hinaus müssen in Zukunft ebenfalls alle elektronischen Kassensysteme bei deinem zuständigen Finanzamt angemeldet werden. 
Zu beidem, der TSE sowie der Kassenmeldepflicht liest du mehr in unserem nächsten Blog-Post.  
 

Disclaimer: guco.bon kann keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereit gestellten Informationen übernehmen. Die Informationen sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte unbedingt einen Rechtsanwalt.